Gefahrgut mit Transport-Wachstum: Lithium-Ionen-Akkus und Lithium-Metall-Batterien versenden
In Scope sind wichtige Schritte in den Workflow integriert
Die Boing 747 der UPS Airlines war erst seit kurzem in der Luft, um ihre Fracht von Dubai nach Köln/Bonn zu bringen, als das Cockpit sich mit Rauch füllte. Die Piloten versuchten, zum Startflughafen zurückzufliegen, konnten die Maschine jedoch nicht mehr richtig steuern. So stürzte das Flugzeug am 3. September 2010 nahe Dubai ab und verfehlte ein Wohngebiet nur knapp, die beiden Besatzungsmitglieder kamen ums Leben. Als Ursache wurde ein massives Feuer im Frachtraum ausgemacht – in einem Bereich, in dem unter anderem viele Lithium-Ionen-Akkus geladen waren.
Brände in Zusammenhang mit Lithium-Ionen-Akkus sind keine Seltenheit, führen an Bord von Flugzeugen oder Schiffen jedoch schnell zu einer Katastrophe. Kommt es zum Brand, gelingt das Löschen meist nur mit viel Wasser. Anschließend sollte das brennende Exemplar in ein Wasserbad getaucht werden, sonst entzündet es sich möglicherweise neu.
So leicht entflammbar die Lithium-Ionen-Akkus selbst sind, so entflammt sind die Herzen vieler Hersteller smarter Produkte für sie. Dank ihres geringen Gewichts, hoher Energiedichte und der Langlebigkeit mit vielen Ladezyklen kommen sie in immer neuen digitalen Produkten zum Einsatz: Neben Smartphones, Notebooks, Elektrofahrrädern treiben sie beispielsweise Gartengeräte, Kinderspielzeug, Herzschrittmacher und Hörgeräte an. Besonders jedoch wird der weltweit wachsende Markt für Elektroautos den Bedarf weiter steigen lassen. Und so nimmt auch ihr Transport per Flugzeug, Schiff, Bahn und LKW zu.
Viele Regelungen für den Transport
Wie die Brände zeigen, gibt es gute Gründe, dass die Lithium-Ionen-Akkus bei jeder Sendung als Gefahrgut (Dangerous Goods) deklariert werden müssen – im Detail je nach geltenden Regelungen für das jeweilige Transportmittel. Das Gleiche gilt für Lithium-Metall-Batterien, die im Gegensatz zu den Lithium-Ionen-Akkus nicht wieder aufladbar sind und beispielsweise in Kameras, Uhren, Energiezählern und Sicherheitstechnik zum Einsatz kommen.
Für Luftfrachtsendungen gelten die jährlich veröffentlichten Dangerous Goods Regulations (DGR) der IATA. Die IATA stellt für Transportunternehmen die umfangreichen und kostenpflichtigen Lithium Battery Shipping Regulations (LBSR) zur Verfügung. Hinzu kommen die teils noch strikteren Vorschriften einzelner Staaten oder Luftfahrtgesellschaften. Im Seefrachtbereich ist die Internationale Seeschifffahrts-Organisation (International Maritime Organization, IMO) zuständig, die den IMDG-Code (International Maritim Dangerous Goods Code) erstellt. Für den Straßen-, Schienen- und Binnenschifffahrtsverkehr gelten wiederum andere Regelungen, die hier für Gefahrgüter im Allgemeinen ausführlicher aufgelistet sind.
Die verschiedenen Regelungen stellen Absender:innen und Beförderer:innen vor Herausforderungen. Denn verantwortlich für die korrekte Kennzeichnung ist zwar der Versender der Waren, Speditionsunternehmen müssen jedoch sicherstellen, dass die Dokumentation den Vorgaben entspricht und mit den Kennzeichnungen übereinstimmt.
Mit Scope auf der sicheren Seite
Anwender:innen erfassen in Scope wichtige Gefahrgut-Daten innerhalb von beispielsweise Luftfracht- und Seefracht-Sendungen einfach und direkt. Über die Eingabe einer UN-Nummer werden die Angaben für erforderliche Dokumente automatisch angezeigt und können so nicht vergessen werden. Ein umständlicher Export in andere Systeme entfällt, der Workflow wird nicht unterbrochen. Die Vereinten Nationen haben in ihren Gefahrgutklassen für gefährliche Güter und Stoffe den Lithium-Ionen-Akkus die Nummern UN 3480 und UN 3481 zugewiesen – je nachdem, ob sie getrennt transportiert werden oder in Geräte eingebaut beziehungsweise zusammen mit ihnen verpackt werden. Lithium Metall-Batterien haben nach demselben Muster die Nummern UN 3090 und UN 3091.
Hinzu kommen die Nummern UN 3171 für Fahrzeuge, in denen unter anderem Lithium-Metall-Batterien oder Lithium-Ionen-Akkus als alleinige Antriebsart dienen, sowie 3166 für Fahrzeuge, in denen unter anderem Lithium-Akkus oder -Batterien in Kombination mit einer Brennstoffzelle eingebaut sind.
Genaue Bezeichnungen zur Auswahl
Im Rahmen der Sendungserstellung bietet Scope bei Auswahl der UN-Nummern sofort per Dropdown die exakten technischen Namen der Lithium-Akkus und -Batterien. Denn es gibt verschiedene Ausprägungen: Eingeteilt nach Leistung der Lithium-Ionen-Akkus beziehungsweise dem Lithiumgehalt der Lithium-Metall-Batterien oder danach, ob es sich um defekte, beschädigte oder fürs Recycling oder die Entsorgung vorgesehene Exemplare handelt. Unterschiede bestehen hier etwa bei den Verpackungs- und Labelling-Vorschriften sowie der zulässigen Gesamtmenge pro Transport. Über die Wahl der UN-Nummer in Scope generiert sich auch automatisch der IMDG-Code – für Lithium-Akkus und -Batterien ist es Klasse 9 für „verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände“ – sowie der Cargo-IMP-Code. Die Information, dass eine Sendung Dangerous Goods enthält, wird dann in den Luftfrachtbrief (Air Waybill, AWB) beziehungsweise in den Seefrachtbrief (Bill of Lading, B/L) integriert. Bei Luftfracht erhalten Anwender:innen von Scope bei Gefahrgut-Erfassung zudem einen Hinweis darauf auszuwählen, ob für ihre Sendung CAO (Cargo Aircraft only) gilt, sie also nicht in Passagiermaschinen transportiert werden darf.
Zusätzlich erforderliche Dokumente
Für Luftfracht-Sendungen ist laut DGR eine Shippers Declaration for Dangerous Goods, kurz „Shippers“ genannt, zu erstellen, eine Anlage des AWB. Sie enthält alle wichtigen Gefahrgutinformationen und muss von der Spedition an die/den Beförderer:in übergeben werden. Auf Basis aller Frachtbriefe wird dann als weiteres Begleitpapier des AWB die Notification to Captain (NOTOC) erstellt, die den/die Kapitän:in neben den Gefahrgut-Klassen und -Eigenschaften darüber informiert, wie die Gefahrgüter transportiert werden müssen. Das betrifft unter anderem Fragen der Belüftung im Frachtraum, eine erforderliche Kühlung sowie welche Stoffe nicht nebeneinander gelagert werden dürfen. Auch für den Transport auf See ist eine Shippers Declaration notwendig. Gemäß der IMO Dangerous Goods Declaration müssen zudem Angaben zu Gewicht, Verpackungsvorschriften gemacht und ein Notfallplan erstellt werden.
Fazit: Mit dem Transport von Lithium-Ionen-Akkus und Lithium-Metall-Batterien sind aus guten Gründen viele Sicherheitsvorschriften verbunden. Anwender:innen von Scope erfassen notwendige Informationen bequem in einem Vorgang. Und haben das gute Gefühl, dass auch die Adressaten die relevanten Dokumente übermittelt bekommen. Für eine sichere Lieferkette.