ATLAS WKS – und alles, was Zollagenten jetzt zum neuen Zollverfahren wissen müssen
Neue Zollverfahren können zeitaufwendig und nervenaufreibend sein. Die nächste Neuerung steht für alle ATLAS Nutzer:innen auch schon in den Startlöchern: Ab 2026 wird ATLAS EAS durch ATLAS WKS abgelöst. Doch was heißt das konkret? In unserem Blog finden Sie alle wichtigen Neuigkeiten zu ATLAS WKS und konkrete Handlungsoptionen für Scope Nutzer:innnen.
ATLAS WKS ist ein neuer Verfahrensbereich innerhalb der deutschen Zollverfahren. Neu ist, dass die die WKS-Zollanmeldungen nicht, wie alle bisherigen Verfahren, ausgenommen IMPOST, über eine FTAM-Anbindung durchgeführtwerden. Bei WKS setzt der deutsche Zoll auf den Nachrichtenaustausch über einen Webservice. Für den Nachrichtenaustausch mit dem Zoll über diesen Webservice ist ein digitales Signaturzertifikat ab Juni 2026 nötig.
Die Ausgangs-SumA und Wiederausfuhrmitteilung
Wann muss die ASumA zukünftig angewendet werden?
WKS fasst nun die Verfahrensbereiche Ausgangs SumA und Wiederausfuhr zusammen. Die ASumA muss zukünftig immer dann abgegeben werden, wenn:
- Wenn Nicht‑Unionswaren über eine Ausgangszollstelle verbracht werden (z. B. Transit T1 endet am Ausgang → SumA erforderlich).
- Wenn Waren aus einem Zolllager, einer Freizone oder einem vorübergehenden Verwahrungsort direkt ausgeführt werden, ohne dass ein Ausfuhrverfahren eröffnet wurde.
- Wenn Waren nicht über das ATLAS‑Ausfuhrverfahren angemeldet wurden, aber dennoch die EU verlassen.
Wer muss die ASumA abgeben?
- Beförderer (Carrier) Der Beförderer ist primär verantwortlich, da er die tatsächliche Verbringung der Waren aus der EU durchführt.
- Vertreter des Beförderers z. B. Spediteure, Handling Agents, Reedereien, Luftfahrtunternehmen, die im Namen des Beförderers handeln.
- Jede Person, die die Waren tatsächlich ausführt, wenn kein Beförderer im zollrechtlichen Sinne vorhanden ist z. B. bei Kurierdiensten, kleinen Transporten oder Sonderfällen.
Was ist die Wiederausfuhrmitteilung?
Die WAM-Mitteilung stellt ein zollrechtliches Kontrollinstrument dar, das bestätigt, dass Waren, die sich unter zollamtlicher Überwachung befinden (z. B. im Verwahrlager), die EU wieder verlassen.
Wer muss die WAM-Mitteilung abgeben?
In der Regel muss der Carrier die WAM-Mitteilung abgeben.
Ausgangs-SumA und Wiederausfuhrmitteilung in Scope
Fachlich ist ATLAS WKS in die beiden Bereiche „Ausgangs-SumA“ und „Wiederausfuhrmitteilung“ aufgeteilt. In Scope vereinen wir beide Verfahrensbereiche in dem Modul WKS.
In der Anwendung selbst können aber über eine Filtermöglichkeit die beiden Verfahrensbereiche getrennt betrachtet werden. Details zur Umsetzung finden Sie in der Scope Wissensdatenbank.
6 Schritte zum erfolgreichen Verfahrenswechsel
Da es sich bei der ATLAS WKS Einführung um eine rechtlich bindende Vorgabe handelt, sollten Zollagenten nun zeitnah die folgenden 6 Schritte beachten:
-
Eigene Prozesse prüfen und ggf. Rücksprache mit dem Zollamt halten.
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Zugang zum Zollportal anlegen.
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Digitales d-trust qualified Signaturzertifikat erwerben oder das Riege Zertifikat nutzen.
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Signaturzertifikat im Zollportal hinterlegen.
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Signaturzertifikat bei Ihrem TMS- Anbieter hinterlegen lassen.
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Jährliche Erneuerung des Zertifikats sicherstellen.
Die sorgenfreie Lösung für Scope Nutzer:innen
Als Scope Nutzer:innen können Sie sich 5 der oben genannten Schritte entspannt sparen. Riege Software bietet Ihnen ein digitales d-trust qualified Zertifikat zur Nutzung an. Bleiben Sie so stets auf der sicheren Seite. Wir übernehmen die jährliche Erneuerung des Zertifikats und sorgen dafür, dass Ihre Prozesse reibungslos weiterlaufen.
Alle Vorteile im Überblick:
- Effizient: Erfüllung neuer technischer Voraussetzungen ohne viel Bürokratie und Aufwand für Sie.
- Sorgenfrei: Wir haben die Erneuerung des Zertifikats stets im Blick und hinterlegen dieses zeitig.
- Einfach: Sie können sich weiterhin auf das Tagesgeschäft fokussieren, ohne viel Zeit in neue Prozesse zu investieren.
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