Hello

  Schweiz

Neues Rechnungsformat in der Schweiz ersetzt Einzahlungsscheine

Rechnungen mit QR-Code als neuer Standard

Zürich, Schweiz – Im Zuge der Anpassung an die einheitlichen Zahlungsbedingungen der Europäischen Union wurde die QR-Rechnung bereits im Juni 2020 als Alternative zu den bisherigen Einzahlungsscheinen in der Schweiz eingeführt. Als Gemeinschaftsprojekt der Schweizer SIX Group und anderer Akteure des Schweizer Finanzplatzes, stellt die QR-Rechnung einen wichtigen Meilenstein in der Modernisierung des Zahlungsverkehrs in der Schweiz dar. Das neue Rechnungsformat soll die bisherigen Einzahlungsscheine schrittweise bis zum 30. September 2022 ersetzen.

Roter und oranger Einzahlungsschein

Die Einzahlungsscheine haben eine sehr lange Tradition in der Schweiz und werden auch heute noch sehr häufig zur Begleichung von Forderungen genutzt. Der Unterschied zwischen den Scheinen ist eine Referenznummer. Diese findet sich nur auf dem orangen Einzahlungsschein und kann sowohl manuell als auch auf elektronischem Weg eingetragen werden. Der Einzahlungsschein mit Referenznummer wird von der Rechnungsstellenden Partei ausgestellt und an eine Zahlungspflichtige Person als Ausdruck gemeinsam mit der Rechnung oder im Dateiformat übermittelt.

Der rote Einzahlungsschein ohne Referenznummer hingegen ermöglicht die Einzahlung oder Überweisung eines beliebigen Betrags auf das eigene oder ein fremdes Konto und war vergleichbar mit dem deutschen Überweisungs- oder Einzahlungsbeleg. Anstelle einer Referenznummer kann hier als Zahlungszweck ein beliebiger Text eingetragen werden.

Das neue Rechnungsformat mit QR-Code ähnelt den bisherigen Formaten und besteht aus einem Teil, der die Zahlungsinformationen zusammenfasst und einem Empfangsschein. Der sogenannte Swiss QR-Code ist in der Mitte des Zahlteils angesiedelt und enthält sämtliche Informationen, die auf der Rechnung auch in Textform aufgelistet sind. Spätestens zum 30. September 2022 will die Schweizer Postfinance die bisherigen Einzahlungsscheine vollständig vom Markt nehmen und sie durch QR-Rechnungen ersetzen, denn diese bieten durch ihren erweiterten Dateninhalt eine langfristige Einsatzfähigkeit, besonders im Austausch mit den europäischen Nachbarländern.

QR-Rechnungen einfach in Scope erstellen und versenden

Mit Scope können Schweizer Kund:innen heute schon Rechnungen mit QR-Code erstellen und verwalten. Scope überträgt die Zahlungsdaten inklusive QR-Code direkt in die Ausgangsrechnungen. Elektronische Rechnungen im UBL E-Invoice Format können im Anschluss automatisiert per E-Mail versendet werden. Außerdem ermöglicht Scope unterschiedlichen Niederlassungen die elektronische Abrechnung untereinander. Die Ausgangsrechnung einer Niederlassung wird automatisch als Eingangsrechnung der anderen Niederlassung erzeugt. Sobald Rechnungen mit externen Systemen ausgetauscht werden, werden die Daten im UBL e-Invoice Format übermittelt.

Über Riege Software

Riege Software ist der Erfinder von Scope, der führenden Cloud-basierten Software für Luftfracht, Seefracht und Zoll. Entwickelt als Digitaler Standard für die digitale Logistik, ermöglicht Scope den Teilnehmer:innen in der globalen Lieferkette die uneingeschränkte Zusammenarbeit mit nur einem System.

Das 1985 gegründete und seither privat geführte Unternehmen verfügt über ein langjähriges, fundiertes Verständnis der Anforderungen der Logistikbranche und betreut mehr als 575 Unternehmen jeder Größenordnung in 46 Ländern. Die Zukunft der Logistik ist digital. Scope ist die Zukunft der digitalen Logistik.

Kontakt

Anastasia Kazantzis
Head of Public Relations
kazantzis@riege.com


Sehen und verstehen.

Finden Sie selbst heraus, warum führende Spediteure Scope anderen Lösungen vorziehen.

Demo anfordern

Cookie-Einstellungen

Hinweis auf den Einsatz von Cookies

Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen unser Onlineangebot zu verbessern und wirtschaftlich zu betreiben. Wir möchten Ihnen die Wahl geben, welche Cookies Sie zulassen. Sie können die nicht notwendigen Cookies per Klick auf die Kontrollkästchen entweder ablehnen oder akzeptieren. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über die Einstellungen im Fußbereich unserer Website widerrufen.

Hinweis auf Verarbeitung Ihrer auf dieser Webseite erhobenen Daten in den USA

Indem Sie auf "Alle akzeptieren" klicken, willigen Sie zugleich gem. Art. 49 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO ein, dass Ihre Daten in den USA verarbeitet werden. Die USA werden vom Europäischen Gerichtshof als ein Land mit einem nach EU-Standards unzureichendem Datenschutzniveau eingeschätzt. Es besteht insbesondere das Risiko, dass Ihre Daten durch US-Behörden, zu Kontroll- und zu Überwachungszwecken, möglicherweise auch ohne Rechtsbehelfsmöglichkeiten, verarbeitet werden können. Wenn Sie lediglich die Schaltfläche "Erforderliche Cookies" auswählen, findet die vorgehend beschriebene Übermittlung nicht statt. Weitere Hinweise zum Einsatz von Cookies auf unserer Webseite und zur Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Erforderliche Cookies erlauben Ihnen sich auf einer Website zu bewegen und die Eigenschaften dieser in vollem Umfang nutzen zu können. Ohne diese Cookies können Funktionalitäten wie getätigte Aktionen oder Texteingaben während eines Besuchs nicht erhalten werden.

Funktionale Cookies werden dazu genutzt, angeforderte Funktionen wie das Abspielen von Videos zu ermöglichen. Diese Cookies sammeln anonymisierte Informationen, sie sind daher nicht in der Lage die Bewegungen auf anderen Websites zu verfolgen.

Performance Cookies sammeln Informationen über die Nutzungsweise einer Website, etwa welche Seiten am häufigsten aufgerufen wurden. Diese Cookies speichern keine Informationen, die eine Identifikation der Nutzenden zulassen.

Cookies für Marketingzwecke werden genutzt, um gezielt relevante und an die Interessen der nutzenden Personen angepasste Werbeanzeigen auszuspielen. Sie werden außerdem dazu verwendet, die Erscheinungshäufigkeit einer Anzeige zu begrenzen und die Effektivität von Werbekampagnen zu messen