Früher ist besser
Anträge auf AEO Status nach Unions-Zollkodex (UZK)
- Teil 1 – Alles neu macht der Mai
- Teil 2 – Früher ist besser
- Teil 3 – Schuld und Schuldige
- Teil 4 – Verbindlich unverbindlich
Eine wichtige Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen im UZK ist die Bewertung von Anträgen auf AEO-Status und dessen Erteilung.
Aktuell werden diese Anträge nach dem Kriterienkatalog der Deutschen Zollverwaltung bewertet und beschieden. Dieses Verfahren hat sich über die letzten Jahre etabliert und ist Routine.
Nachdem sich die Rechtslage zum 01.05.2016 ändern wird, werden AEO-Anträge, die nach dem 01.05.2016 bei der Zollverwaltung eingehen, nicht mehr nach diesem Verfahren bewertet, sondern müssen nach den neuen Regeln des UZK bearbeitet werden.
Dieses Verfahren ist jedoch noch nicht im Detail definiert. Die Folge: Die Bearbeitungszeiten werden sich drastisch verlängern.
Wer also bereits heute weiß, dass er einen Status AEO-C benötigen wird (z.B. für die Durchführung von Verwahrerwechseln im Bereich SumA!), sollte den Antrag für die Zeit nach dem 1. Mai 2016 schnellstmöglich auf den Weg bringen. Auf jeden Fall bis zum 30.04.2016.
Allerdings ist es auch möglich, bereits jetzt einen AEO-Antrag nach dem neuen Verfahren zu stellen. Das erspart später die Neubewertung. Wer also aktuell keinen akuten Bedarf nach den alten, noch gültigen Regeln hat, kann diese Option ziehen.
Kriterien bei der Bewertung eines Antrags auf AEO-Status
Die bekannten Kriterien zur Erteilung des Status eines AEO werden weiterhin Gültigkeit haben. Neu hinzu kommt die Anforderung für ein internes Monitoring.
- Compliance
- Ability
- Liquidity
- Security
- Monitoring (neu)
Compliance
definiert im Wesentlichen den ordnungsgemäßen Betriebsablauf:
- keine schweren oder wiederholte Verstöße gegen die Vorschriften
- keine Straftaten im Unternehmen
Ability
bezeichnet die Befähigung des Personals zur ordnungsgemäßen Ausübung der Tätigkeiten (Ausbildung / Weiterbildung / Erfahrung):
- mindestens dreijährige praktische Erfahrung im Zollbereich
- alternativ Nachweis einer zollrechtlichen Ausbildung durch qualifizierte Institution (Teilnahmezertifikat)
Wenn z. B. der oder die Auszubildende „mal eben“ die Zolldeklarationen erfasst hat (als Urlaubsvertretung oder weil der Kollege schon Feierabend hatte) und dabei einen Fehler macht, wird es im Falle von Unregelmäßigkeiten sehr schwierig, heilende Maßnahmen zu treffen. Wenn so etwas mehrfach geschieht, steht der AEO-Status zur Disposition.
Grundsätzlich ist deshalb fachlich qualifiziertes Personal gefragt, das die Zollangelegenheiten bearbeitet. Dies gilt auch für Vertretungs- und Ausfallregelungen. Ein nicht qualifizierter Vertreter des oder der Hauptamtlichen ist keine Entschuldigung.
Liquidity
erfordert die Fähigkeit des Unternehmens, seinen Verpflichtungen aus dem regelmäßigen Geschäftsbetrieb nachzukommen.
Security
umfasst den Nachweis, dass der Teilnehmer die „secure supply chain“ sicherstellen kann. Darin enthalten sind die bekannten Maßnahmen wie Zugangskontrollen, Röntgenapparate, qualifiziertes Personal, Prozessorganisation, und nicht zuletzt ein funktionierendes und regelmäßiges DPL-Screening der Handelspartner.
Monitoring
ist neu und erfordert eine regelmäßige interne Überwachung der obigen Gegebenheiten. Dazu gehören u.a. permanente Auffrischung der internen Regelungen und der damit verbundenen betriebsinternen Arbeitsanweisungen („Awareness“) und geeignete Aufzeichnungen von relevanten Ereignissen. Ziel ist, Unregelmäßigkeiten zu erkennen und gegebenenfalls proaktiv mit der Zollverwaltung in Kontakt zu treten. Dies kann dann z.B. auch zum Erlöschen einer Zollschuld bei minder schweren Falschangaben führen.
Im nächsten Blog zum Thema UZK widmen wir uns der Zollschuld – und den Schuldigen.